1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

Unsere nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich für den gesamten Geschäftsverkehr, insbesondere für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn dann nicht gesondert auf sie Bezug genommen wird und regeln diese abschließend, es sei denn, dass davon abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart werden. Die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen gilt in jedem Fall als Anerkennung unserer Liefer- und Geschäftsbedingungen.

2. Angebot

Angebote sind stets freibleibend. Ein Kaufvertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt unsere Lieferung, ohne dass dem Käufer vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Übergabe der Waren an den Spediteur oder den Frachtführer zustande. Angebote und die Annahme bzw. Bestätigung von Bestellungen erfolgen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung. Bei nicht ausreichender Selbstbelieferung sind wir berechtigt nach einer Frist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.

3. Lieferung, Lieferumfang, Lieferverzug

Soweit in unseren Katalogen/Preislisten Verpackungseinheiten (VE) angegeben sind, beträgt die Mindestbestellmenge 1 VE. Bestellmengen, die hiervon abweichen, müssen vom Verkäufer nicht ausgeliefert werden. Bei einem Auftragswert unter € 250,-- wird ein Mindermengenzuschlag von € 30,-- in Anrechnung gebracht. Lieferfristen und -termine gelten als annähernd vereinbart. Vorzeitige Lieferung ist zulässig. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk. Wir behalten uns Teillieferungen vor. Sollte die Auslieferung der Ware verzögert werden, so kann uns der Besteller eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzen. Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Im Falle der Nichterfüllung durch den Käufer können wir den uns entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

Kann die Lieferung infolge nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Lieferhindernisse wie höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Materialmangel oder nicht erfolgter rechtzeitiger Selbstbelieferung nicht termingerecht ausgeführt werden, so können wir teilweise oder ganz vom Vertrag zurücktreten. Offensichtlich unrichtige oder unvollständige Lieferungen, sowie offensichtliche Mängel hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung befreit.

4. Versand und Versandkosten

1. Die Lieferung erfolgt ab Werk, ausschließlich der zum Selbstkostenpreis zu berechnenden Verpackung.

 

2. Der Versand erfolgt stets auf die Gefahr des Empfängers.

 

3. Postsendungen werden frei unter Berechnung des Portos ausgeführt. An Abnehmer, mit denen wir nicht in laufender Geschäftsverbindung stehen, erfolgt die Lieferung mit Postversand unter Nachnahme.

 

4. Das Transportrisiko wird auch dann vom Käufer getragen, wenn die Versandkosten ausnahmsweise von uns getragen werden.

5. Eigentumsvorbehalt

a) Alle Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen.

b) Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt. Wir sind dann berechtigt, die verkaufte Ware an uns zu nehmen und sie, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Kunden uns gegenüber durch freihändigen Verkauf oder im Wege der Versteigerung bestmöglich zu verwerten. Der Verwertungserlös wird dem Kunden nach Abzug der Kosten auf seine Verbindlichkeiten angerechnet, ein etwaiger Überschuss an ihn ausgezahlt. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit das Abzahlungsgeschäft eingreift.

c) Solange der überlassene Gegenstand noch in unserem Eigentum steht, darf er weder weiterveräußert, vermischt, verliehen oder verschenkt werden. Von einem Diebstahl, einer Pfändung oder jeder anderen

Beeinträchtigung unserer Rechte hat uns der Kunde unverzüglich zu benachrichtigen.

6. Zahlung, Zahlungsverzug

1. Unsere Rechnungsbeträge sind sofort zahlbar ab Rechnungsdatum. Rabatte werden nur unter bestimmter Voraussetzung gewährt. Sie entfallen, wenn im Zeitpunkt der Zahlung weitere Zahlungsverpflichtungen gegenüber unserem Hause nicht erfüllt sind.

2. Wenn nicht anders vereinbart sind unsere Preise ausschließlich in € ausgedrückt. § 454 BGB findet keine Anwendung. Schecks nehmen wir nur unter Vorlage der gültigen Euro-Scheckkarte auf höchstens € 200,-- ausgestellt entgegen. Wechselzahlung ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich.

3. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur im Fall unserer schriftlichen Zustimmung oder mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen berechtigt, zur Zurückbehaltung im Falle unserer schriftlichen Zustimmung oder einer rechtskräftigen Feststellung seiner Ansprüche.

4. Verzugszinsen werden mit 12% p.a. berechnet, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Die Geltendmachung weitergehender Schäden bleibt ausdrücklich vorbehalten.

7. Verpackung

Wir liefern die Ware in handelsüblicher und für den normalen Versand geeigneter Verpackung.

8. Gewährleistung

1. Beanstandungen unserer Lieferungen müssen mit einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, bei nicht offenkundigen Fehlern nach Entdeckung des Fehlers geltend gemacht werden, längstens jedoch 3 Monate nach Erhalt der Ware.

2. Für fehlerhafte Ware wird gegen vorherige Rücksendung einwandfreier Ersatz geleistet. Ohne vorherige Zustimmung können wir Rücksendungen nicht bearbeiten.

3. Verstößt der Verkauf der Waren gegen Schutz- oder Wettbewerbsrechte Dritter oder gegen gerichtliche Verbote und lässt sich dies nicht durch einfache Veränderung an Verpackung oder Waren vermeiden, nehmen wir die Ware auf unsere Kosten zurück.

Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind folgende Punkte besonders zu beachten:

a) Zur Bearbeitung sind Lieferschein oder Rechnung unbedingt beizulegen.

b) Die beanstandete Ware ist uns mit möglichst genauer Fehlerbeschreibung in der Originalverpackung zur Verfügung zu stellen.

c) Schäden, die ausschließlich durch unsachgemäße Behandlung, Wartung oder unsachgemäße Rücksendung sowie durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstanden sind, werden von den Gewährleistungsansprüchen nicht erfasst.

d) Schäden, die durch Fremdeingriffe entstanden sind, gehen nicht zu unseren Lasten und werden ebenfalls von den Gewährleistungsansprüchen nicht erfasst. Etwaige Ansprüche gegen den Dritten gelten insoweit an den Empfänger der Ware abgetreten.

e) Transportschäden sind vom Empfänger der Ware dem zuständigen Transportunternehmen sofort anzuzeigen.

9. Haftung

a) In allen Fällen vertraglicher oder gesetzlicher Haftung, sind wir nur bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln unserer gesetzlichen Vertreter oder anderer Erfüllungsgehilfen zum Schadenersatz verpflichtet. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften.

b) Bei Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung unserer Produkte eintreten, übernehmen wir keine Haftung.

10. Erfüllungsort , Gerichtsstand und anwendbares Recht

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile gilt in allen Fällen Münster.

11. Unwirksame Vertragsbestimmung

Sollte eine Vertragsbestimmung oder eine Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bedingung tritt eine solche, die dem Zweck dieser Bestimmung in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass eine Regelungslücke besteht. Entscheidungskriterien für die Neufassung sind Wirtschaftlichkeit und Funktionalität.